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Der Schwangerschaftsabbruch - Apruptio graviditatis

Wenn in Österreich eine Frau ungewollt schwanger wird, kann sie bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats einen Schwangerschaftsabbruch (Apruptio graviditatis) vornehmen lassen. Das Risiko für Komplikationen ist sowohl beim operativen als auch beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch gering.

Definition

Unter einem Schwangerschaftsabbruch versteht man die operative Entfernung eines Embryos oder Fötus bzw. die medikamentös herbeigeführte Ausstoßung eines Embryos oder Fötus aus der Gebärmutter. Eine unerwünschte, eine für die Frau oder das Kind gesundheitsgefährdende oder eine nicht intakte Schwangerschaft wird dadurch beendet.

Häufigkeit

Nachdem in Österreich die durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht erfasst werden, gibt es kein offizielles Zahlenmaterial dazu.

Hintergründe

In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats laut Strafgesetzbuch zwar verboten, allerdings straffrei gestellt. Das bedeutet, bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats darf die Schwangerschaft ohne Strafandrohung abgebrochen werden.

Alleine entscheiden

Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist eine Frau berechtigt, alleine über einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Bis zum 14. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Nach Ablauf der ersten drei Monate ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich nur bei Vorliegen von besonderen medizinischen Gründen erlaubt.

Lösungsansätze

Es gibt den operativen und den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Absaugung (Aspiration)
Die Absaugmethode kann etwa ab der fünften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats durchgeführt werden. Der Eingriff dauert drei bis vier Minuten. Für einen schmerzfreien Verlauf wird entweder eine lokale Betäubung (mit oder ohne Sedierung (Dämmerschlaf)) oder eine kurze Vollnarkose verabreicht.

Die Öffnung des Muttermundes wird mit speziellen Instrumenten (Hegarstiften) gedehnt und das Schwangerschaftsgewebe, der Fruchtsack und die Schleimhaut wird mittels Unterdruck über eine Saugcurette (ein Röhrchen von etwa sechs bis zwölf Millimeter Durchmesser) aus der Gebärmutter abgesaugt.

Ausschabung (Curettage)
Bei der Curettage wird die Gebärmutter mit einer Curette (einem löffelartigen Instrument) ausgeschabt.

Nach drei Wochen wird eine Nachuntersuchung mittels Ultraschall empfohlen.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt durch die kombinierte Verabreichung des Medikamentes Mifegyne (Wirkstoff Mifepriston) mit einem Prostaglandin (beides in Tablettenform). Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann ab einem positiven Schwangerschaftstest bis zum Ende der neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Der Wirkstoff Mifepriston bewirkt, dass die Schwangerschaft gestoppt wird, indem die schwangerschaftserhaltenden Hormone unterdrückt werden. 48 bis 72 Stunden nach der Einnahme von Mifegyne wird Prostaglandin eingenommen, ein Wirkstoff, der eine Blutung sowie die Kontraktion (das Zusammenziehen) der Gebärmutter – ähnlich der Wehen – bewirkt.

Durch die Kombination der beiden Medikamente werden der Fruchtsack und das Schwangerschaftsgewebe sowie die Gebärmutterschleimhaut ausgestoßen. Dieser Vorgang ist mit einer starken Regelblutung und Regelkrämpfen vergleichbar.
Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich.

Die kombinierte Medikamentengabe führt bei ca. 97 Prozent der Behandlungen zum erwünschten Schwangerschaftsabbruch. In den übrigen Fällen muss der Schwangerschaftsabbruch operativ erfolgen.

Risiko

Das Risiko für Komplikationen ist bei allen Methoden äußerst gering. Nach dem Schwangerschaftsabbruch genügt im Normalfall eine kurze Erholungszeit. Am darauf folgenden Tag kann mit voller Arbeitsfähigkeit gerechnet werden.

Auswirkungen

Ein komplikationsloser Schwangerschaftsabbruch, egal nach welcher Methode, wirkt sich nicht auf die Fruchtbarkeit der Frau und somit auf neuerliche Schwangerschaften aus. Bereits unmittelbar nach einem lege artis durchgeführten und komplikationslosen Schwangerschaftsabbruch ist dieser nicht mehr festzustellen. Die Gebärmutter (Uterus) präsentiert sich nach einem Schwangerschaftsabbruch wie bei einer normalen Regelblutung. Es ist daher auch nicht notwendig, einen komplikationslos verlaufenen Schwangerschaftsabbruch später einem Arzt/einer Ärztin mitzuteilen (etwa bei einer späteren gynäkologischen Untersuchung).

Bereits rund zwei bis vier Wochen nach einem Schwangerschaftsabbruch erfolgt der nächste Eisprung und eine neuerliche Schwangerschaft ist möglich. Deshalb ist die Wahl einer wirksamen Verhütungsmethode bereits unmittelbar nach dem Schwangerschaftsabbruch unabdingbar, um eine weitere unerwünschte Schwangerschaft zu verhindern.

Kosten

In Österreich wird der straffrei gestellte Schwangerschaftsabbruch nicht flächendeckend durchgeführt. Die Kosten für den Abbruch sind von der betroffenen Frau selbst zu tragen. Sie belaufen sich – je nach Ambulatorium und Arzt/Ärztin auf zwischen 300 und 800 Euro, je nachdem, ob der Abbruch in einem Ambulatorium, bei einem niedergelassenen Arzt oder im Krankenhaus durchgeführt wird. Einige Ambulatorien bieten auch Sozialtarife für Frauen, die sich einen Schwangerschaftsabbruch sonst nicht leisten können.

Psychologische Unterstützung

In Wien werden Schwangerschaftsabbrüche im Ambulatorium pro:woman sowie im Ambulatorium Gynmed, einigen Arztpraxen und Krankenhäusern durchgeführt. Das Wiener Allgemeine Krankenhaus führt übrigens keine Schwangerschaftsabbrüche durch. Vor dem Eingriff bieten die genannten Ambulatorien aber auch private Arztpraxen üblicherweise eine ausführliche psychologische und medizinische Beratung an. Bei pro:woman am Wiener Fleischmarkt haben Frauen auch die Möglichkeit, nach einem erfolgten Schwangerschaftsabbruch gratis psychologische Unterstützung und Gruppentherapie in Anspruch zu nehmen.

Studien zum Weiterlesen

Schmidt Gunter. Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch bei minderjährigen Frauen. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Deutschland. 4. Aktualisierte Auflage 2009 www.sexualaufklaerung.de

Schaff EA. Mifepristone: ten years later. Contraception. 2010 Jan;81(1):1-7

Shah I, Ahman E. Unsafe abortion: global and regional incidence, trends, consequences and challenges. J Obstet Gynaecol Can. 2009 Dec;31(12):1149-58

Lohr PA et al. Women`s opinions on the home management of early medical abortion in the UK. J Fam Plann Reprod Health Care. 2010 Jan;36(1):21-5

Rabju KA, Omololu OM. Unsafe abortion in lagos, Nigeria: a continuing tragedy. Niger Postgrad Med J. 2009 Dec;16(4):251-5

Autor

Elke Graf (November 2010)