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Das 'erste Mal' - zur gynäkologischen Untersuchung

2 minuten Lesezeit . Written by Bettina Weidinger
Das 'erste Mal' - zur gynäkologischen Untersuchung

Rund um den ersten Besuch bei der Frauenärztin/dem Frauenarzt kursieren einige Gerüchte. Was passiert nun wirklich bei der ersten gynäkologischen Untersuchung, wann sollte eine junge Frau zum ersten Mal zur Gynäkologin/zum Gynäkologen gehen und was soll davor beachtet werden?

Der erste Besuch bei der Frauenärztin/dem Frauenarzt ist angesagt, wenn:

  • Beschwerden (z.B. Unterleibsschmerzen, Regelschmerzen) spürbar sind
  • ein Verhütungsmittel oder eine Verhütungsberatung benötigt wird
  • die Frau schon einige Mal Geschlechtsverkehr hatte
  • Sorge besteht, dass körperlich etwas nicht in Ordnung sein könnte
  • Unsicherheit wegen einer möglichen Schwangerschaft besteht
  • der Wunsch besteht, im Sinne der Gesundheitsvorsorge eine gynäkologische Untersuchung machen zu lassen
  • wenn der 16. Geburtstag bereits erlebt wurde und noch nie eine Regelblutung sichtbar war

Wie findet frau die richtige Ärztin, den richtigen Arzt? Und wie funktioniert die Terminvereinbarung?

Termine werden üblicherweise telefonisch vereinbart. Manche wenige Ordinationen haben bereits Terminvereinbarungsmöglichkeiten per E-Mail. Wenn dies aber auf der Homepage nicht ausdrücklich angegeben ist, muss während der Ordinationszeiten angerufen werden!

Auf der Homepage der Mädchensprechstunde sind Ärzte und Ärztinnen aufgelistet, die sich im Bereich der Jugendgynäkologie weitergebildet haben und sehr gut auf Fragen junger Frauen eingehen können.

Terminvereinbarungen gelten immer als verbindlich! Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so muss rechtzeitig davor abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine können in Rechnung gestellt werden!

Kassenpraxis oder Wahlarztpraxis?

Bei einer Wahlarztpraxis muss die Untersuchung, aber auch ein Beratungsgespräch selbst bezahlt werden. Wird der Rechnungsbeleg an die Krankenkasse geschickt, so wird ein Teil des Ärzte-Honorars von der Kasse zurückerstattet.

Bei einer Kassenpraxis muss die E-Card mitgebracht werden.

Bereits bei der Terminvereinbarung muss geklärt werden, ob es sich um eine Wahl- oder Kassenpraxis handelt.

Ist es möglich nur zu einem Gesprächstermin vorbeizukommen?

Gibt es keine akuten Beschwerden, so ist es auch möglich, den ersten Termin bei der Frauenärztin/dem Frauenarzt nur als Gesprächstermin zu vereinbaren. Die gynäkologische Untersuchung kann dann zu einem späteren Termin stattfinden.

Welche Unterlagen sollen mitgebracht werden?

  • E-Card, Versicherungsnummer jener Person mit der frau mitversichert ist (bei Jugendlichen ist das meist entweder die Mutter oder der Vater)
  • die genaue Adresse
  • Kalender, in dem jeweils der 1. Tag der Regelblutung eingetragen ist
  • Daten aller wichtigen Operationen (möglicherweise müssen die Eltern gefragt werden)
  • Wenn möglich: Angaben über schwere Erkrankungen in der Familie

Was macht die Ärztin/der Arzt?

Grundsätzlich untersucht die Ärztin/der Arzt nur jene Körperbereiche, die notwendigerweise untersucht werden müssen, weil über Schmerzen berichtet wird oder weil es wichtig ist, eine sogenannte Vorsorgeuntersuchung zu machen.

Bei einer Vorsorgeuntersuchung wird die Ärztin/der Arzt abklären, ob der Körper gesund ist oder ob es möglicherweise wichtig ist, ihn medizinisch zu unterstützen.

  • Die Untersuchung ist eine gemeinsame Arbeit von Ärztin/Arzt und Patientin.
  • Jede Frau kann und soll jederzeit nachfragen, wenn etwas unklar ist.
  • Es ist sinnvoll sich die einzelnen Untersuchungsschritte erklären zu lassen und nachzufragen, zu welchem Ergebnis die Ärztin/der Arzt gelangt.

Weiterführende Artikel:

Arztgespräch zum 'ersten Mal'
Die gynäkologische Untersuchung